Die Private Krankenversicherung bietet gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung zwei große Vorteile.
Erstens werden die Beiträge nach Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und Versicherungsleistung berechnet und somit individuell erstellt, wohingegen man bei der Gesetzlichen Krankenversicherung für andere Versicherungsnehmer mit bezahlen muss. Außerdem können die Versicherungsbeiträge zusätzlich durch Selbstbeteiligung und durch geringe Nutzung der Krankenversicherung reduziert oder sogar zum Teil zurückerstattet werden.
Zweitens ist das Leistungsspektrum weit gefächert und kann individuell an die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden. So enthält die Private Krankenversicherung bereits viele Leistungen, die bei der Gesetzlichen Krankenversicherung als Zusatzversicherung abgeschlossen werden müssen. Die Zahnzusatzversicherung oder die Auslandskrankenversicherung als beliebte Zusatzversicherungen sind somit schon enthalten.
Neben den großen Vorteilen gibt es noch viele kleine. So ist es möglich, dass Sie weder Praxisgebühr, noch für Sehhilfen oder für rezeptfreie Arzneimittel bezahlen. Unterschiede zwischen den Angeboten gibt es allerdings viele. Achten Sie beim Vergleich daher auf Tarife, Leistungen und Voraussetzungen.
Die Private Krankenversicherung ist für Personen gedacht, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Dieser Fall tritt ein, wenn Ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und Sie damit mindestens 4.237,50 im Monat, oder 50.850 im Jahr (Stand: 2012) erwirtschaften. Dieser Versicherungstypus ist damit vor allem an Beamte, Selbstständige und Freiberufler adressiert, kann aber auch von Angestellten in Anspruch genommen werden.
HINWEIS: Für die spezielle Personengruppe der Beamten und Beamtenanwärter, haben wir alle Details auf unserer Seite https://pkv-beamte.net aufbereitet.
Leiden Sie an Vorerkrankungen oder bestehen bei Ihnen Krankheitsrisiken, so können Sie sich trotzdem für eine Private Krankenversicherung entscheiden. Eine Ablehnung aus diesen Gründen erfolgt nicht, die Versicherung wird dann lediglich durch einen Leistungsausschluss oder einem Risikozuschlag ergänzt.
Drei Arten der Privaten Krankenversicherung werden unterschieden:
Vergleichen Sie gleich hier die Versicherungsarten oder machen Sie bei uns einen Termin für eine persönliche Beratung.
Profitieren Sie von einem echten Versicherungsvergleich – beantragen Sie unverbindlich Ihr persönliches Angebot.
Jetzt unverbindlich anfragen